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Assistenzantrag Logo

Was ist Assistenz?

Mit dem SGB IX gibt es zum ersten mal einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsassistenz. Die Assistenz am Arbeitsplatz hilft, Ihre behinderungsbedingten Einschränkungen auszugleichen, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe im Beruf zu ermöglichen.

Im zuge dieser durchgreifenden Veränderungen im Schwerbehindertenrecht sind alle anderen Bereiche von Assistenz verstärkt im Blickpunkt der Behindertenverbände: Diese haben Ansprüche auf Assistenz zur gesellschaftlichen Teilhabe und Elternschaft erfolgreich durchgesetzt.

Ihr gesetzlicher Anspruch wird untermauert wenn 2007 das Persönliche Budget bundesweit eingeführt wird.


Wer hat Anspruch auf Assistenz?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Assistenz, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nur durch eine Sie unterstützende Person eine gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Beruf und Familie erreichen können.

Das Vorliegen einer körperlichen oder seelischen Behinderung macht Assistenz in verschiedenen Lebensbereichen erforderlich, z.B. am Arbeitsplatz, bei der Arbeitssuche, zur Erfüllung der Elternaufgaben oder zur selbstständigen Lebensführung.


Wo stellt man den Antrag?

Die Tabelle gibt einen ersten Überblick*

- Arbeitsassistenz: Integrationsamt oder zuständiger Reha-Träger
- Assistenz zur Arbeitssuche: Integrationsamt oder zuständiger Reha-Träger
- Assistenz zur Pflege: örtlicher Sozialhilfeträger
- Elternassistenz: fallspezifisch: örtlicher Sozialhilfeträger, Integrationsamt oder Reha-Träger
- Persönliches Budget: fallspezifisch: örtlicher Sozialhilfeträger, Integrationsamt oder Reha-Träger

*Je nach individueller Lebenssituation kann ein anderer Kostenträger zuständig sein.