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Tagungsbericht "Meilensteine - Sozialstaat unter der Augenbinde"

In Marburg fand vom 14.-15.09.2006 die Fachtagung zum 90jährigen Jubiläum der Deutschen Blindenstudienanstalt und des DVBS e.V. statt. Zu den Themenfeldern Bildung, Arbeit und Teilhabe wurden in Arbeitsgruppen erforderliche Nachteilsausgleiche erarbeitet und in einer "Marburger Erklärung" festgeschrieben.

Die Hintergründe

Der Fördergrundsatz "ambulant vor stationär" schränkt die Wahlfreiheit behinderter Menschen ein, da bei der Bewilligung der erforderlichen Eingliederungshilfen vor allem auf die anfallenden Kosten geachtet wird: So ist die integrative Beschulung häufig kostengünstiger, erreicht aber nicht überall die gleiche Qualität wie eine Sonderbeschulung mit Internatsunterbringung.

Im Arbeitsleben wird es aufgrund der Reform der Arbeitsagenturen für Menschen mit Behinderung zunehmend schwieriger, die erforderliche Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche zu erhalten: Zuständigkeitswechsel beim Eintritt des ALG.II-Bezuges, kommunale Förderung der Lohnkostenzuschüsse bei einer Einstellung aus ALG.II-Bezug heraus sowie das Fehlen einer überörtlich-koordinierenden Stelle zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen sind benachteiligende Faktoren bei der Arbeitsplatzsuche schwerbehinderter Menschen.

Auch im Bereich der Teilhabe in der Gesellschaft gibt es zahlreiche nicht nur bauliche Barrieren: Noch immer sind nicht alle Informationen im Internet barrierefrei zugänglich, die starke Betonung der Teilhabeleistungen im Arbeitsleben grenzen nicht berufstätige Menschen mit Behinderung aus, die besonderen sozialrehabilitativen Bedürfnisse von Personen mit einer erworbenen Behinderung finden kaum Berücksichtigung.

Der Deutsche Verein Blinder und Sehbehinderter in Studium und Beruf (DVBS e.V.) sieht hier wichtige Arbeitsfelder, auf die es in der Politik Einfluss zu nehmen gilt.


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